Die Vollmacht gilt als Prozessvollmacht für alle Verfahren und für alle Instanzen, u.a. gem. §§ 81 ff. ZPO, §§ 302, 374 StPO, § 67 VwGO, § 73 SGG, sowie als Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art. Die Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf:
• die Verteidigung und Vertretung in Straf- und Bußgeldsachen einschließlich aller Vorverfahren, sowie auf die Vertretung als Nebenkläger. Sie gilt auch für den Fall meiner Abwesenheit zur Vertretunggem. § 411 II StPO mit der ausdrücklichen Ermächtigung gem. § 233 I, 234 StPO; die Vertretung in sämtlichen Strafvollzugsangelegenheiten; die Stellung und Rücknahme von Strafanträgen; die Zustimmung gem. §§ 153 und 153a StPO sowie für die Stellung von Entschädigungsanträgen nach dem StrEG.
• die Geltendmachung von Ansprüchen gegen etwaige Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer sowie zur Akteneinsicht in derartigen Verfahren.
• die Empfangnahme und Aus- bzw. Freigabe von Geld, Urkunden, Sicherheiten und Wertsachen, insbesondere des Streitgegenstandes, von Kautionen, Entschädigungen und der vom Gegner, von der Justizkasse oder von anderen Stellen zu erstattenden Kosten und notwendigen Auslagen.
• die Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf Andere. Die Kosten hierfür trägt die/der Unterzeichnende.
• die Entgegennahme und das Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen, die Einlegung und die Rücknahme von Rechtsmitteln sowie die Erklärung des Verzichts auf solche (einschließlich des Verzichts nach § 147 FamFG), sowie die Erhebung und Rücknahme von Widerklagen - auch in Ehesachen.
• die Beilegung des Rechtsstreits oder der außergerichtlichen Verhandlungen durch Anerkenntnis, Verzicht, Vergleich oder sonstige Einigung.
• die Vertretung vor den Familiengerichten (§§ 10, 114 FamFG), sowie den Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen und die Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.
• die Vertretung vor den Arbeitsgerichten. Auf die Kostentragungspflicht gem. § 12 ArbGG wurde ich ausdrücklich hingewiesen.
• die Vertretung vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten.
• die Vertretung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und in Freigabeprozessen sowie als Nebenintervenient.
• die Vertretung in allen Neben- und Folgeverfahren, z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich den aus dieser erwachsenden besonderen Verfahren, in Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren.
• die Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen und die Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte, insbesondere die Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen.