Kooperationsvereinbarung
zwischen
DA DankeAnwalt GmbH
Alfred-Nobel-Straße 27
50226 Frechen
Deutschland
– nachfolgend „DankeAnwalt” genannt –
und
{Unternehmen:5}
{Anrede:1}
{Name (Vorname):3.3} {Name (Nachname):3.6}
{Anschrift (Anschrift):6.1}
{Anschrift (PLZ):6.5} {Anschrift (Ort):6.3}
{Anschrift (Land):6.6}
– nachfolgend „Partner” genannt –
Präambel
DankeAnwalt betreibt ein B2B-Schadensmanagement und arbeitet mit der Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zusammen, um Unfallkunden bei der Schadensregulierung zu unterstützen. Der Partner vermittelt Unfallkunden an DankeAnwalt, die diese Anfragen an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft weiterleitet. Die Kanzlei bemüht sich, die Anfragen in Mandatierungen umzuwandeln, um die Schadensregulierung im Interesse der Kunden zu betreuen. Ziel dieser Vereinbarung ist die Regelung der Zusammenarbeit und Vergütung.
§1 Gegenstand der Vereinbarung
1. Der Partner vermittelt Unfallkunden an DankeAnwalt. Die Vermittlung erfolgt entweder durch:
• die direkte Übermittlung der Kundendaten über ein von DankeAnwalt zur Verfügung gestelltes Online-Formular, oder
• die Bereitstellung eines Links zu einem Online-Formular, das vom Kunden selbst ausgefüllt wird.
2. Jede Anfrage wird über einen individuellen Partner-/Empfehlungscode eindeutig zugewiesen.
3. Der Partner ist nicht verpflichtet, seine Kunden weiterzuvermitteln, sondern kann dies von Fall zu Fall entscheiden.
4. DankeAnwalt behält sich das Recht vor, Anfragen abzulehnen oder die Vereinbarung fristlos zu kündigen, wenn begründeter Verdacht besteht, dass der Partner unrichtige oder manipulierte Anfragen übermittelt, um unrechtmäßig Vergütungen zu erlangen. In einem solchen Fall bestehen keine Ansprüche des Partners auf Vergütung.
§2 Rechte und Pflichten von DankeAnwalt
1. DankeAnwalt stellt dem Partner die notwendigen Tools und Zugangsdaten für das Online-Formular zur Verfügung.
2. DankeAnwalt sorgt dafür, dass die Anfragen unverzüglich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH übermittelt werden.
3. Bis spätestens zum 15. des Folgemonats erhält der Partner eine Auswertung über die von ihm im Vormonat vermittelten Anfragen.
4. DankeAnwalt verpflichtet sich, die Abrechnung der Partnerprovisionen transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
§3 Rechte und Pflichten des Partners
1. Der Partner ist verpflichtet, die Daten der Kunden nur nach deren ausdrücklicher Zustimmung an DankeAnwalt zu übermitteln.
2. Der Partner ist verantwortlich für die korrekte Verwendung des individuellen Partner-/Empfehlungscodes.
3. Der Partner erstellt auf Basis der monatlichen Abrechnung eine Rechnung nach den gesetzlichen Vorgaben an DankeAnwalt. Das Zahlungsziel beträgt 21 Tage.
§4 Vergütung
1. Der Partner erhält für jede erfolgreich vermittelte Anfrage eine Vergütung.
2. Die Höhe der Vergütung ist gestaffelt und richtet sich nach dem monatlichen Vermittlungsvolumen. Die genaue Staffelung ist in der beigefügten Tabelle (Anlage 1) geregelt.
3. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf Basis der vom Partner ausgestellten Rechnung und der Abrechnungsübersicht von DankeAnwalt.
§5 Datenschutz und Vertraulichkeit
1. Beide Parteien verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere die Vorgaben der DSGVO.
2. Die übermittelten Kundendaten dürfen ausschließlich zur Abwicklung der Anfragen genutzt werden.
3. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Kooperation bekannt gewordenen geschäftlichen Informationen.
§6 Laufzeit und Kündigung
1. Diese Vereinbarung hat keine Laufzeit.
2. DankeAnwalt behält sich das Recht vor, die Vereinbarung mit einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Bis dahin entstandene Ansprüche bleiben davon unberührt.
3. Der Partner kann die Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich kündigen.
4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§7 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von DankeAnwalt.